header

Humanae Vitae in siebzehn Punkten

1. Die Weitergabe des menschlichen Lebens ist eine schwerwiegende Pflicht, die für die Eheleute, die als freie und verantwortliche Mitarbeiter Gottes, des Schöpfers, handeln, immer eine Quelle der Freude war.

2. Das Lehramt der Kirche ist befugt, das natürliche Sittengesetz als Ausdruck des Willens Gottes auszulegen, dessen treue Erfüllung für das Heil notwendig ist. Sie kann nicht das für erlaubt erklären, was dem Wohl des Menschen wesentlich entgegensteht.

3. Bei der Behandlung der Fortpflanzung kann man sich nicht auf partielle Sichtweisen stützen. Vielmehr muss man die Frage im Lichte einer ganzheitlichen Sicht des Menschen und seiner irdischen und ewigen Berufung betrachten.

4. Der Urheber der ehelichen Liebe ist Gott. Die Ehe ist eine von Gott geschaffene Institution, um in der Menschheit seine liebenden Pläne zu verwirklichen. Außerdem ist sie unter den Getauften ein Sakrament.

5. Die eheliche Liebe ist eine Liebe, die:

6. Wir müssen VERANTWORTUNGSBEWUSSTE ELTERNSCHAFT verstehen in Bezug auf:

7. Jeder eheliche Akt muß für das Leben offen bleiben. Man darf niemals die beiden Aspekte des ehelichen Aktes trennen:

8. Nicht für die Weitergabe des Lebens bereit zu sein, bedeutet, dem wesentlichen Plan der Ehe und dem Wesen von Mann und Frau zu widersprechen, die nicht Schiedsrichter über die Quellen des Lebens sind. Vielmehr sind sie Verwalter des vom Schöpfer festgelegten Plans.

9. Bei der Geburtenregelung ist es unzulässig:

10. Ein fruchtbares eheliches Leben im Ganzen legitimiert nicht einen einzigen ehelichen Akt, der vorsätzlich unfruchtbar gemacht wird.

11. Wenn es schwerwiegende Gründe für den Abstand zwischen den Geburten gibt, die sich aus den Verhältnissen des Paares oder aus äußeren Umständen ergeben, ist es zulässig, den natürlichen Rhythmus der Fortpflanzungsfunktionen zu berücksichtigen, um die unfruchtbaren Zeiten zu nutzen.

12. Die künstliche Geburtenregelung:

13. Die Praxis einer ehrlichen Geburtenregelung verlangt von den Eheleuten eine feste Überzeugung von ihren Lebens- und Familienwerten und eine vollkommene Selbstbeherrschung.

14. Die Erzieher sollen ein günstiges Klima für die Erziehung zur Keuschheit schaffen: den Triumph der gesunden Freiheit über die Lizenz unter Wahrung der sittlichen Ordnung.

15. Die Regierungen dürfen die Zerstörung der sittlichen Ordnung nicht zulassen: Politik und Erziehung des Gemeinwesens sollen die Freiheit der Bürger und die sittliche Ordnung achten.

16. Eheleute, Wissenschaftler, Ärzte, Priester und Bischöfe müssen diese Lehre in der Achtung des Lebens und des Sittengesetzes leben und lehren, sie zu leben.

17. Die Kirche ist zu einem großen Werk der Erziehung, des Fortschritts und der Liebe berufen. Der Mensch kann das Glück, das er anstrebt, nicht finden, ohne das Gesetz Gottes zu achten, das in seiner Natur verankert ist und das er mit Intelligenz und Liebe befolgen muss.

Mit freundlicher Genehmigung der Vereinigung zur Verteidigung des Lebens, Costa Rica

Asociación Defensa de la Vida, Costa Rica

Apdo.: 997-2050

Teléfono: (506) 201-433

OBEN