Humanae Vitae in siebzehn Punkten
1. Die Weitergabe des menschlichen Lebens ist eine schwerwiegende Pflicht, die für die Eheleute, die als freie und verantwortliche Mitarbeiter Gottes, des Schöpfers, handeln, immer eine Quelle der Freude war.
2. Das Lehramt der Kirche ist befugt, das natürliche Sittengesetz als Ausdruck des Willens Gottes auszulegen, dessen treue Erfüllung für das Heil notwendig ist. Sie kann nicht das für erlaubt erklären, was dem Wohl des Menschen wesentlich entgegensteht.
3. Bei der Behandlung der Fortpflanzung kann man sich nicht auf partielle Sichtweisen stützen. Vielmehr muss man die Frage im Lichte einer ganzheitlichen Sicht des Menschen und seiner irdischen und ewigen Berufung betrachten.
4. Der Urheber der ehelichen Liebe ist Gott. Die Ehe ist eine von Gott geschaffene Institution, um in der Menschheit seine liebenden Pläne zu verwirklichen. Außerdem ist sie unter den Getauften ein Sakrament.
5. Die eheliche Liebe ist eine Liebe, die:
- menschlich (empfindlich und geistig)
- vollständig
- treu und ausschließlich (bis zum Tod)
- befruchtend ist
6. Wir müssen VERANTWORTUNGSBEWUSSTE ELTERNSCHAFT verstehen in Bezug auf:
- den biologischen Aspekt. Es geht um die Kenntnis und den Respekt der biologischen Funktionen.
- Instinkt und Leidenschaften: Es ist die notwendige Beherrschung dieser durch die Vernunft und den Willen.
- den physischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekt: Verantwortungsvolle Elternschaft wird ausgeübt, entweder durch die bewusste und großzügige Entscheidung, eine zahlreiche Familie zu gründen, oder durch die aus schwerwiegenden Motiven und unter Beachtung des Sittengesetzes getroffene Entscheidung, vorläufig oder sogar auf unbestimmte Zeit auf eine neue Geburt zu verzichten.
- der moralische Aspekt: Es handelt sich um die volle Anerkennung der Pflichten des Paares gegenüber Gott, sich selbst, der Familie und der Gesellschaft in einer korrekten Hierarchie der Werte.
7. Jeder eheliche Akt muß für das Leben offen bleiben. Man darf niemals die beiden Aspekte des ehelichen Aktes trennen:
- den vereinigenden Aspekt
- den zeugenden Aspekt
8. Nicht für die Weitergabe des Lebens bereit zu sein, bedeutet, dem wesentlichen Plan der Ehe und dem Wesen von Mann und Frau zu widersprechen, die nicht Schiedsrichter über die Quellen des Lebens sind. Vielmehr sind sie Verwalter des vom Schöpfer festgelegten Plans.
9. Bei der Geburtenregelung ist es unzulässig:
- den bereits begonnenen Prozess der Lebensentstehung direkt zu unterbrechen und vor allem vorsätzlich eine Abtreibung zu veranlassen.
- den Mann oder die Frau unmittelbar, vorübergehend oder endgültig zu sterilisieren
- im Vorgriff auf den ehelichen Akt oder bei seiner Durchführung oder bei der Entwicklung seiner Folgen eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die Fortpflanzung unmöglich zu machen.
10. Ein fruchtbares eheliches Leben im Ganzen legitimiert nicht einen einzigen ehelichen Akt, der vorsätzlich unfruchtbar gemacht wird.
11. Wenn es schwerwiegende Gründe für den Abstand zwischen den Geburten gibt, die sich aus den Verhältnissen des Paares oder aus äußeren Umständen ergeben, ist es zulässig, den natürlichen Rhythmus der Fortpflanzungsfunktionen zu berücksichtigen, um die unfruchtbaren Zeiten zu nutzen.
12. Die künstliche Geburtenregelung:
- öffnet einen leichten Weg zur Untreue
- führt zu moralischer Degeneration
- führt zu einem Verlust des Respekts vor der Frau
- erlaubt es den Regierungen, Methoden der Kontrolle einzuführen, die der persönlichen Freiheit im intimsten Bereich der Ehe zuwiderlaufen
13. Die Praxis einer ehrlichen Geburtenregelung verlangt von den Eheleuten eine feste Überzeugung von ihren Lebens- und Familienwerten und eine vollkommene Selbstbeherrschung.
14. Die Erzieher sollen ein günstiges Klima für die Erziehung zur Keuschheit schaffen: den Triumph der gesunden Freiheit über die Lizenz unter Wahrung der sittlichen Ordnung.
15. Die Regierungen dürfen die Zerstörung der sittlichen Ordnung nicht zulassen: Politik und Erziehung des Gemeinwesens sollen die Freiheit der Bürger und die sittliche Ordnung achten.
16. Eheleute, Wissenschaftler, Ärzte, Priester und Bischöfe müssen diese Lehre in der Achtung des Lebens und des Sittengesetzes leben und lehren, sie zu leben.
17. Die Kirche ist zu einem großen Werk der Erziehung, des Fortschritts und der Liebe berufen. Der Mensch kann das Glück, das er anstrebt, nicht finden, ohne das Gesetz Gottes zu achten, das in seiner Natur verankert ist und das er mit Intelligenz und Liebe befolgen muss.
Mit freundlicher Genehmigung der Vereinigung zur Verteidigung des Lebens, Costa Rica