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Das Leben der Mutter

Die katholische Antwort, wenn eine Schwangerschaft das Leben der Mutter bedroht

Wenn eine Schwangerschaft das Leben der Mutter bedroht, ist es eindeutig unmoralisch, das Kind direkt zu töten, um die Mutter zu retten.

Nachdem wir einen festen moralischen Grundsatz aufgestellt haben, ist es auch wichtig zu lehren, dass therapeutische Bemühungen, die das Leben der Mutter retten sollen, auch dann erlaubt sind, wenn bekannt ist, dass solche Bemühungen das unerwünschte Ergebnis haben können, das Kind zu töten. Praktisch jede Therapie oder Operation, die in erster Linie darauf abzielt, das Leben der Mutter zu retten, ist erlaubt, einschließlich z. B. einer Chemotherapie zur Behandlung von Krebs, auch wenn die Chemotherapie das Kind wahrscheinlich töten wird. Solche Behandlungen sind zulässig, wenn es ganz offensichtlich ist, dass die Mutter ohne sie sterben würde und infolgedessen auch das Kind sterben würde.

Eine andere schwierige Situation liegt vor, wenn die Mutter eine Eileiterschwangerschaft (extrauterine Schwangerschaft) hat. Ein Beispiel dafür ist eine Eileiterschwangerschaft, bei der der Fötus nicht auf normalem Weg durch den Eileiter in die Gebärmutter gelangt, sondern im Eileiter verbleibt, wo er weiter wächst. Eine solche Situation führt, wenn sie nicht korrigiert wird, wahrscheinlich zum Tod von Mutter und Kind. Daher ist es zulässig, den Fötus chirurgisch aus dem Eileiter zu entfernen, um das Leben der Mutter zu retten. In diesem Fall besteht die Absicht nicht darin, den Fötus zu töten, sondern ihn zu verlegen. Wenn die Technik einen Ort bietet, an dem das Leben des Fötus erhalten werden kann, wie z. B. die Gebärmutter oder ein externer Inkubator, kann der Fötus leben. In der Zwischenzeit wird der Fötus leider sterben, aber nicht durch direkte Absicht. Daher ist dieses Verfahren nach der katholischen Morallehre zulässig. Bei der Beurteilung dieser komplizierten Situationen werden Menschen mit gutem Gewissen erkennen, dass es auf die Absicht ankommt.

In politischer Hinsicht bietet die obige Lehre keine Ausnahme für das "Leben der Mutter". Würde eine solche Ausnahme angeboten, würde sie in der Tat die moralische Erlaubnis erteilen, ein ungeborenes Kind direkt zu töten, um eine Schwangerschaft zu beenden (wenn das Leben der Mutter bedroht ist), anstatt die medizinische Aufmerksamkeit auf Therapien zu lenken, die das Leben der Mutter und vielleicht auch das des Kindes retten.

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